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Rechtliche Grundlagen

Aus rechtlicher Sicht zieht der Erwerb von Immobilieneigentum zahlreiche Folgen nach sich. Deshalb ist es ratsam, sich bereits vor dem Kauf mit den rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen, die mit dem Thema Immobilienerwerb in Verbindung stehen. Ebenso verhält es sich auch, wenn die Aufnahme eines Immobiliendarlehens erforderlich ist. Schließlich geht es bei einer Immobilienfinanzierung in der Regel um viel Geld. Auf dieser Seite ist eine Übersicht aller bedeutenden Rechtsthemen zu finden, die in Verbindung mit den Themen Immobilienerwerb und Immobiliefinanzierung eine wichtige Rolle spielen. 

Ein wichtiger Bestandteil einer Immobilienfinanzierung ist das Zustandekommen eines Darlehensvertrags. Erst wenn Darlehensgeber und Darlehensnehmer den Vertrag angenommen und unterzeichnet haben, gilt die Finanzierung als vereinbart. Doch bevor man einen Darlehensvertrag unterschreibt, sollte man die einzelnen Vertragsinhalte ausführlich zu überprüfen.

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Bevor ein Darlehensvertrag überhaupt zustande kommen kann, muss man erst einmal eine Darlehensanfrage stellen. Doch beim Stellen der Anfrage gilt es vorsichtig zu sein. Bei einigen Finanzdienstleistern geht man bereits mit der Stellung einer Anfrage gewisse Verbindlichkeiten ein. 

Ein besonders heikles Thema ist der Darlehensverkauf. In den Medien ist immer wieder von Banken zu hören, die die Darlehen ihrer Kunden ohne Vorankündigung an andere Geldinstitute weiterverkaufen. Bei den Verbrauchern besteht bezüglich dieses Thema ein großer Aufklärungsbedarf, weil die Folgen eines Darlehensverkaufs weitaus weniger schlimm sind, als es häufig angenommen wird.

Bei der so genannten Grundschuldbestellung handelt es sich um ein völlig anderes Thema. Hierunter ist die Eintragung von Grundschulden im Grundbuch der Immobilie zu verstehen. Dieser Schritt ist notwendig, damit sich der Darlehensgeber zur Auszahlung des Darlehens bereiterklärt. Im Zusammenhang mit diesem Thema gibt es einige Punkte, über die man als Eigentümer der jeweiligen Immobilie Bescheid wissen sollte.

Nachdem sie ihre Immobiliendarlehen vollständig zurückgezahlt haben, möchten viele Eigentümer die eingetragenen Grundschulden aus dem Grundbuch entfernen lassen. Die Löschung von Grundschulden ist jedoch nur unter der Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen möglich. Außerdem existiert neben der Löschung noch eine weitere, sehr interessante Alternative.

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Jedes Jahr entscheiden sich tausende von Grundstückseigentümern für die Realisierung eines Bauvorhabens. Damit ein Bauvorhaben endgültig in die Wege geleitet werden kann, gilt es den Bauvertrag zu unterschreiben. Diesem Dokument kommt eine besonders hohe Bedeutung zu, da er die unterschiedlichsten Rechte und Pflichten regelt. Deshalb sollte man sich mit den einzelnen Vertragsbestandteilen intensiv auseinandersetzen, bevor man den Vertrag unterschreibt.

Die Übertragung von Immobilieneigentum kann nur erfolgen, wenn Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag schließen, der von einem Notar beurkundet wird. Da in diesem Vertrag sämtliche Rechte und Pflichten geregelt werden, ist er von enormer Bedeutung. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass beide Seiten über die einzelnen Vertragsinhalte genau informiert sind. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, sich einen erfahrenen Rechtsexperten zur Hilfe zu holen, um gegebenenfalls entsprechende Änderungen am Entwurf zu veranlassen.

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Nur wenige Käufer und Bauherren verfügen über solch hohe Ersparnisse, um auf den Abschluss einer Baufinanzierung für eine neue Immobilie verzichten zu können. Die meisten Menschen nutzen ein Immobiliendarlehen für den Traum der eigenen vier Wände.
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Wenn das Eigentum einer Immobilie per Schenkung übertragen werden soll, wird selbstverständlich kein Kaufvertrag geschlossen. Dennoch muss zwischen beiden Parteien ein Vertragsabschluss zustande kommen. In diesem Fall wird ein so genannter Überlassungsvertrag angefertigt, der ebenfalls von einem Notar beglaubigt werden muss.

Der Notartermin ist ein wichtiges Ereignis. Spätestens zu diesem Zeitpunkt treffen die beiden Vertragsparteien aufeinander, um den vorgesehen Vertrag zu unterschreiben. Dieser Termin ist unvermeidbar, da Verträge, aus denen die Übertragung von Immobilieneigentum resultiert, nur rechtskräftig sind, wenn eine notarielle Beurkundung erfolgt.

Wenn eine Eigentumswohnung finanziert werden soll, fordern die Kreditinstitute die Vorlage der so genannten Teilungserklärung. Sie zählt zu den wichtigsten Objektunterlagen, da aus ihr wichtige Informationen hervorgehen. Dennoch stehen Käufern immer wieder vor dem Problem, dieses Dokument nicht beschaffen zu können. Außerdem wissen sie oftmals nicht, welche Bedeutung der Teilungserklärung zukommt.

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung ist man dazu berechtigt, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Vor allem für Kapitalanleger handelt es sich hierbei um ein wichtiges Ereignis, da die Eigentümergemeinschaft unter Umständen Entscheidungen treffen kann, die schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, bereits vor dem Kauf einer Immobilie über die Ziele der anderen Eigentümer Bescheid zu wissen.

 

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