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Hypothek

Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten und dient der Sicherung eines Darlehens. Der Kreditgeber ist dadurch berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Problemen bei der Tilgung des Immobilienkredites die Zwangsvollstreckung einzuleiten, um das Grundstück zu verwerten. Die Hypothek wird wie eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen, ist allerdings an eine bestimmte Forderung gebunden und damit akzessorisch. Da bei der Hypothek im Gegensatz zur Grundschuld die Forderungen auch im Grundbuch festgehalten werden, fallen zusätzliche Kosten an. Das gilt auch, wenn Umschuldungen oder Abtretungen vorgenommen werden. Das macht die Hypothek relativ teuer. Dafür erlischt sie, sobald die Forderungen komplett gezahlt sind. Aufgrund des größeren Aufwandes und den Kosten findet inzwischen hauptsächlich die Grundschuld Anwendung.

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