Lexikon
- Wertermittlung
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Die Wertermittlung einer Immobilie ist gleich für zwei Werte von Bedeutung. Zum einen der Verkehrswert als aktueller, stichtagsbezogener Marktwert der Immobilie und Anhaltspunkt dafür, ob der angestrebte Preis auch angemessen ist. Zum anderen der Beleihungswert der Immobilie, der ausschlaggebend ist für die Höhe des Darlehens, das die Bank zur Verfügung stellt. Über den Beleihungswert, der sich aufgrund der langfristigen Absicherung auf die dauerhaften Eigenschaften bezieht, wird die Beleihungsgrenze festgelegt. Dabei nimmt die Bank gemäß den Vorgaben des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (BAK) einen Sicherheitsabschlag vor, der mögliche Marktschwankungen ausgleichen soll. Für die Wertermittlung gibt es verschiedene Verfahren, abhängig davon, welche Immobilie bewertet werden soll. Bei Mietobjekten erfolgt die Wertermittlung durch das Ertragsverfahren, bei dem die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen und die anfallenden Bewirtschaftungskosten die Grundlage bilden. Der Sachwert, also der Wert von Grund und Boden, der Gebäude und der Außenanlage unter Berücksichtigung des Zustandes, kommt bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern zum Tragen. Vorgenommen wird die Wertermittlung im Auftrag der Bank durch einen unabhängigen Sachverständigen. Er erstellt ein Wertgutachten und berechnet dafür Taxkosten in Höhe von 0,2 bis 1,0 Prozent der Kreditsumme. Möglich ist auch, die Wertermittlungskosten pauschal zu berechnen.
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