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Arten des Immobilienerwerbs

Unabhängig davon, ob man eine Immobilie zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage erwerben möchte: Es existieren mehrere Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Der Immobilienkauf verkörpert längst nicht die einzige Form des Immobilienerwerbs. Neben ihm existieren noch weiten Möglichkeiten, Immobilien zu erwerben. Diese Möglichkeiten werden im Folgenden kurz vorgestellt.

In den meisten Fällen ist es tatsächlich so, dass sich angehende Wohneigentümer und Kapitalanleger für den Immobilienkauf entscheiden. Denn gegenüber den anderen Arten des Immobilienerwerbs bringt der Kauf gleich mehrere Vorteile mit sich. So zeichnet er sich unter anderem dadurch aus, dass der Käufer ein vergleichsweise geringes Risiko eingeht. Anders als zum Beispiel bei einem Bauvorhaben stehen die Kosten von Beginn an fest. Des Weiteren kann der Käufer eine Immobilie vor dem Kauf näher unter die Lupe nehmen - letzten Endes weiß er also genau was er kauft und geht somit nur ein geringes Risiko ein. Zudem verhält es sich bei Kapitalanlage-Objekten so, dass konkrete Zahlen zur bisherigen Renditeentwicklung vorliegen, wodurch es möglich wird, eine relativ genaue Prognose über die zukünftige Entwicklung der Rendite zu treffen. Außerdem bringt ein Kauf den großen Vorteil mit sich, dass er besonders schnell abgeschlossen werden kann.

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Ganz anders sieht es hingegen bei der zweiten Art des Immobilienerwerbs aus, dem Bauvorhaben. Der Bau einer Immobilie kann sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken und hat schon so manchem Bauherrn schlaflose Nächte bereitet. Hinzu kommen die zahlreichen Planungs- und Vorbereitungsarbeiten, die im Vorfeld erledigt werden müssen. Andererseits bringt ein Bauvorhaben gegenüber dem Kauf auch gewisse Vorteile mit sich. Immerhin errichtet der Bauherr ein neues Objekt, das noch über eine lange Nutzungsdauer verfügt. Gleichzeitig bietet ein Bauvorhaben die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben bzw. zu errichten, die exakt den persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht.

Bei der dritten Art des Immobilienerwerbs handelt es sich um die so genannte Zwangsversteigerung. Sie ist gleich in zweierlei Hinsicht sehr interessant. Zum einen gibt es keine andere Möglichkeit, so schnell wie bei einer Zwangsversteigerung das Eigentum an einer Immobilie zu erlangen - mit der Erteilung des Zuschlags wird der Bieter gleichzeitig auch Eigentümer. Zum anderen bieten Zwangsversteigerungen die Möglichkeit, Immobilien sehr günstig zu erwerben. In der Praxis kommt es nur selten vor, dass Zuschlagspreise erzielt werden, die dem Marktwert der Objekte entsprechen. Bei den Immobilien, die versteigert werden, handelt es sich größtenteils um Objekte, deren Eigentümer zahlungsunfähig oder untereinander zerstritten sind.

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Der so genannte Erbfall bezeichnet die vierte und letzte Art des Immobilienerwerbs. Dieser Fallt tritt ein, wenn der Erblasser dem oder den Erben sein Immobilienvermögen vermacht. Auf diese Weise ist schon so manche Person zum Immobilieneigentümer geworden, ohne es vorher auch nur geahnt zu haben. Allerdings kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass das Glück nur für kurze Zeit währt - vor allem dann, wenn die Erbmasse unter mehreren Erben aufzuteilen ist und diese sich untereinander nicht einigen können.

Dies war lediglich eine kurze Übersicht der einzelnen Arten des Immobilienerwerbs. Auf den folgenden Seiten werden diese Arten ausführlich vorgestellt und erläutert. Dabei werden nicht nur grundlegende Informationen vermittelt - es wird ebenso aufgezeigt, wo Stolpersteine liegen können, und wie man diese am besten umgeht.

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